Das Recht der Ehevoraussetzungen in den Leges der Goten, Burgunder und Franken unter besonderer Berücksichtigung des römischen Vulgarrechts.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, über eine Darstellung des Rechts der Ehevoraussetzungen in den Leges des 4. bis 6. Jh. einen Beitrag zu der Frage zu leisten, in welcher Gestalt das römische Recht im ehemaligen Westreich fortgalt. Da die Leges bedeutenden Stimmen der rechtshistorischen Forschung zufolge wichtige Quellen des sog. Vulgarrechts sind, wird die Berechtigung dieser Ansicht hinterfragt und anhand des untersuchten Gebiets der Ehevoraussetzungen überprüft, ob sich in den Leges tatsächlich vulgarrechtlicher Einfluss zeigt. In diesem Zusammenhang wird auf Grundlage der untersuchten Quellen die Frage aufgeworfen, ob es Vulgarrecht als solches überhaupt gibt. Die Betrachtung der Quellen lieferte hierbei keinen tragfähigen Beleg für Vulgarrecht. Vielmehr konnte festgestellt werden, dass sowohl römisch beeinflusste Normen der Leges als auch solche ohne römisches Vorbild Ausdruck einer wachsenden germanischen Herrschergewalt sind, die sich im ehemaligen Westreich etabliert hatte.

Christoph Dominik Müller studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und absolvierte anschließend das Referendariat am Landgericht Karlsruhe. Seit 2011 ist er im höheren Justizdienst tätig. Im Jahr 2014 wurde er in Tübingen zum Doktor der Rechte promoviert.