Das Recht der Gläubigen auf Sakramentenempfang (C.213 CIC/1983)

Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum (Katholisch-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Grundfragen des Kirchenrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Sakramente beschäftigen die katholische Kirche schon von Beginn an. So sieht Augustinus die Sakramente als ¿Gattung jener sichtbare[r] Zeichen, die von sich aus anderes erkennen lassen als ihre äußere Erscheinung anzeigt.¿ Sakramente funktionieren hier ¿ex opere operatö, also unabhängig von der sittlichen Einstellung des Spenders. Im II. Vatikanum wird in der Schrift ¿Lumen Gentium¿ die Wichtigkeit der Spendung und des Empfangs von Sakramenten hervorgehoben: ¿In jenem Leibe [gemeint: die Kirche) strömt Christi Leben auf die Gläubigen über, die durch die Sakramente auf geheimnisvolle und doch wirkliche Weise mit Christus, der gelitten hat und verherrlicht ist, vereint werden.¿ Allerdings stellt sich angesichts der schwindenden religiösen Erziehung und daraus folgend der ¿rückläufigen Zahl des Kirchbesuches¿ vehement die Frage, ob der Bitte der Gläubigen auf Sakramentenempfang in jedem Falle gefolgt werden müsse. Welche Vorraussetzungen sind notwendig um gültigen Empfang zu gewährleisten? Unter welchen Umständen darf und muss die Sendung kirchenrechtlich verweigert werden? Ausgehend vom Canon 213 des Codex Iuris Canonici von 1983 beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit Fragestellungen dieser Art.

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