Das Recht der offenen Gesellschaft.

Der Verfasser entwickelt eine Konzeption des Rechts der offenen, pluralistischen Gesellschaft, die er als eine sozio-axiologische Rechtskonzeption qualifiziert. Danach agieren in der westlichen Gesellschaft der Gegenwart heterogene, dynamische soziale Gruppen, die durch ihre jeweiligen politischen Ziele und sozial-ethischen Überzeugungen charakterisiert sind. Ihr politisch relevantes Handeln vollzieht sich in (institutionalisierten und nicht institutionalisierten) diskursiven Prozessen, in denen diese Gruppen versuchen, ihre Konzeption von der politischen und rechtlichen Ordnung der Gegenwartsgesellschaft durchzusetzen. Die Rechtsnormen, in die letztlich die politischen Auseinandersetzungen münden, verdanken ihre Rechtfertigung den sich diskursiv durchgesetzten Argumenten der Vertreter der jeweils beteiligten Gruppen. Das Recht der offenen Gesellschaft ist damit weder das Ergebnis einer präetablierten sozialen Harmonie, eines 'übergreifenden Konsensus', noch drückt es die Ohnmacht einer hoffnungslos 'atomisierten' Gesellschaft aus, Gemeinschaftsaufgaben zu formulieren. Dieses Recht ist vielmehr das Produkt einer deliberativen Demokratie, die von ethischen und politischen Konflikten lebt und sich in ihnen durch den öffentlichen Gebrauch einer politisch-ethischen Vernunft in immer neuen pragmatisch determinierten Situationen realisiert.

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Sozialistisches Zivilrecht Valentin Petev

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