Das Recht des Todes

Die Publikation begründet ein neues Rechtsgebiet: die Lehre von Sterben und Tod, die juristische Thanatologie. Alle Rechtsgebiete werden zusammengedacht und in ein Gespräch mit anderen Wissenschaften gebracht. Es geht um 'das Recht gegen den Tod' (Tötungsdelikte in Straf- und Zivilrecht), 'das Recht auf den Tod' (Sterbehilfe, Suizid, Beihilfe zum Suizid, Tötung auf Verlangen), 'das Recht des Todes' (Definition des Todes) und 'das Recht der Toten' (Status des Leichnams, Obduktion, Transplantation, Bestattungsrecht, postmortales Persönlichkeitsrecht, Enteignung der Toten). Eine umfassende Kritik der herrschenden Praxis wird durch Reformvorschläge ergänzt.

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