Das Recht des Untersuchungsausschusses Zeugen zu vereidigen

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion über das Recht von Untersuchungsausschüssen der parlamentarischen Gesetzgebungsorgane des Bundes oder eines Landes Zeugen zu vereidigen hat in den letzten Jahren neuen Aufwind bekommen. Der Grund liegt in der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahre 2008. Im Folgenden soll deshalb zunächst die Entwicklung der Gesetzeslage aufgezeigt werden, um sodann innerhalb einer zweckentsprechenden Prüfung die wesentlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit einer beeideten Falschaussage vor Untersuchungsausschüssen zu untersuchen. Bei der Arbeit geht es um die Schnittstelle zwischen Recht und Politik: Mit der Änderung des StGB im Jahre 2008 entfachte der Streit erneut, ob Untersuchungsausschüsse der Landesparlamente die Befugnis zur Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen verloren haben.