Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889

Frontmatter -- Vorwort zur ersten Anflöge -- Zur zweiten Auflage -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einleitung -- Erster Theil. Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889. -- Erster Abschnitt. Errichtung der Genossenschaft -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und der Genossen -- Dritter Abschnitt. Vertretung und Geschäftsführung -- Vierter Abschnitt. Revision -- Fünfter Abschnitt. Ausscheiden einzelner Genossen -- Sechster Abschnitt. Auflösung und Liquidation -- Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen -- Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen -- Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen -- Zehnter Abschnitt. Schluß- und Uebergangsbestimmungen -- Zweiter Theil. Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben. Vom 11. Juli 1889 -- Dritter Theil. Bekanntmachungen der Centralbehörden der Bundesstaaten nach § 171 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. April 1889 -- Anhang. Gesetz betreffend die Abänderung -es Gesetzes über die Erwerbs- und Mirthschaftsgenostenschasten vom 1. Mai 1889, sowie den Geschäftsbetrieb von Konsumanstalten. Dom 12. August 1896

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