Das Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes.

Gesellschaftliche Entwicklungen verändern das Verhältnis zwischen Ehe und Familie und schaffen Spannungen zwischen dem wachsenden Willen zum Kind und der schwindenden Bereitschaft zur Ehe, zwischen Elternverantwortung und Partnerschaft, zwischen der ehelichen Erwerbsgemeinschaft und der familiären Unterhaltsgemeinschaft, zwischen unkündbarer Elternschaft und scheidbarer Ehe. Art. 6 GG schützt Ehe und Familie in einem Atemzug, spiegelt aber auch eine Gegenläufigkeit dieser Institute wider. Friederike Nesselrode entwickelt sieben verfassungsrechtliche Regeln, die Art. 6 GG für ein entspanntes Verhältnis von Ehe und Familie bereithält. Diese werden durch die EMRK gefestigt, verlieren aber in der Grundrechtecharta der EU an Bedeutung. Dem Gesetzgeber werden Vorschläge unterbreitet, die Spannungslagen im Privatrecht, im Fürsorgerecht und im Versicherungsrecht abbauen. Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht bestätigt diese Ergebnisse.