Das Strafverfahren im Qing-Recht
Autor: | Heinicke, Maria Melanie |
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EAN: | 9783640230358 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 14.12.2008 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar/ Institut für Moderne China-Studien), Veranstaltung: Rechtsdenken und Rechtsinstitute im traditionellen China, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als ¿Sanktionsnorm¿ bei Verstößen gegen die ¿Primärnorm¿ li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden ¿Rechtstaatsgedanken¿ und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung. [...]