Das Subjektsteuerprinzip in der Einkommensteuer

Das Subjektsteuerprinzip ist in den letzten 25 Jahren immer populärer geworden und nun in aktueller Rechtsprechung des BFH und des BVerfG ein zentrales Thema. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen, die Rechtsprechung, Finanzverwaltung, Literatur und auch den Gesetzgeber noch eine Weile beschäftigen werden. Nach dem Subjektsteuerprinzip hat jede natürliche Person die stillen Reserven zu versteuern, die sie erwirtschaftet hat, es ergibt sich aus der Zusammenschau des Grundsatzes der Individualbesteuerung und des Leistungsfähigkeitsprinzips. Die Arbeit beginnt mit einer klaren begrifflichen Abgrenzung und einer historischen und systematischen Herleitung aus den Grundprinzipien des Einkommensteuerrechts im Kontext und im Konflikt zueinander. Aus dem deklaratorisch in § 6 Abs. 5 S. 1, 2 EStG festgehaltenen Subjektsteuerprinzip folgt, dass Durchbrechungen normiert, wie z.B. in § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG, sowie gerechtfertigt sein müssen. Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den möglichen Rechtfertigungsgründen und den Rechtfertigungen im geltenden Recht sowie den aktuellen Diskussionspunkten der Einmann GmbH & Co. KG und den Schwesterpersonengesellschaften wird die folgerichtige Ausgestaltung der gerechtfertigten Durchbrechungen des Subjektsteuerprinzips untersucht.

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