Das System des Freiheitsschutzes im Grundgesetz.

Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes ergibt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Grundrechte. Der Schutzumfang einzelner Grundrechte wurde in der verfassungsrechtlichen Literatur bereits umfassend erörtert. 'Das System des Freiheitsschutzes im Grundgesetz' dagegen stellt das Zusammenwirken der Grundrechte aus einer übergreifenden Perspektive dar und entwirft verschiedene Systeme des Grundrechtsschutzes, die sich durch ihre Schutzintensität unterscheiden. Dazu werden verschiedene Modelle der Tatbestandsauslegung, insbesondere die aktuelle Debatte um den 'Gewährleistungsgehalt' der Grundrechte, mit der Frage nach der Existenz lückenlosen Freiheitsschutzes im Grundgesetz verbunden. Hieraus lassen sich verschiedene Systeme grundrechtlichen Freiheitsschutzes entwickeln, welche die Wechselwirkungen zwischen der Auslegung der speziellen Freiheitsrechte und dem Problem des lückenlosen Freiheitsschutzes berücksichtigen. Im Ergebnis ist ein System, das lückenlosen Grundrechtsschutz mit der extensiven Auslegung der Tatbestände der speziellen Freiheitsrechte kombiniert, vorzugswürdig. Dieses Ergebnis wird vor dem Hintergrund der Bedeutung von Grundrechtstheorien anhand der Prinzipientheorie von Robert Alexy theoretisch fundiert.

Geboren in Heidelberg. Zivildienst in Mannheim. Studium der Rechtswissenschaften und wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung in Bayreuth und Hamburg. Promotion in Hamburg. Stipendien der Universität Hamburg und des DAAD. Forschungsaufenthalt an der University of Bristol. Tätigkeit als akademischer Tutor an der Universität Hamburg. Seit Juni 2011 Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.

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