Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Das UNESCO-Welterbeübereinkommen ist sowohl hinsichtlich der Anzahl seiner Vertragsparteien als auch seiner Bekanntheit in der Bevölkerung eines der populärsten Völkerrechtsinstrumente der Erde. Nach über dreißigjähriger Praxis entschied das Welterbekomitee im Jahre 2009 erstmalig in seiner Geschichte, mit dem »Dresdner Elbtal« eine Kulturerbestätte von der berühmten Welterbeliste zu streichen. Aufgabe der vorliegenden Arbeit war es daher zu analysieren, wie in Deutschland künftige Konflikte mit dem Welterbesystem vermieden werden können. Dazu werden der völkerrechtliche Vertrag als solcher, aber auch dessen nationale Umsetzung im Recht des Bundes und der Länder einer detaillierten Untersuchung unterzogen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die deutsche Rechtsordnung de lege lata einen hinreichenden Schutz des Welterbes bietet, jedoch darüber hinaus Maßnahmen ergriffen werden sollten, die einen entsprechenden Schutz auch in der Praxis gewährleisten können.

Philip Seifert studierte in Lyon und Kiel Rechtswissenschaften. Nach Erwerb des Diplôme d'Etudes Universitaires Françaises und des Ersten Juristischen Staatsexamens wurde er - nach einer kurzen Stage bei einem Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Brüssel - Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M.). Seinen Juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er u.a. beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Justiz, Kultur und Europa. Nach der Großen Juristischen Staatsprüfung in Hamburg wurde er 2015 Regierungsrat in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung.