Das Unrecht der versuchten Tat

In allen gängigen Darstellungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts finden sich Hinweise zum 'Strafgrund des Versuchs'. Ähnlich wie die Ausführungen zu den Straftheorien fristen sie jedoch ein isoliertes, von keinem weitergehenden Erkenntnisinteresse getragenes Dasein im Vorfeld der eigentlich zentralen Gesetzesanalyse. Damit wird der Zusammenhang verschleiert, der zur Lösung dogmatischer Einzelprobleme einerseits und zu den Fragen nach Legitimation und Zweck staatlicher Kriminalstrafe andererseits besteht. Anliegen dieser Untersuchung ist es, die Grundlagen der Versuchsdogmatik systematisch zu entwickeln. Ausgehend von einer straftheoretischen Weichenstellung stellt Matthias Wachter einen allgemeinen Verbrechensbegriff vor, aus dem sich Grenzen für eine legitime Strafbarkeit in unterschiedlichen Versuchskonstellationen ableiten lassen.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg; Akademischer Mitarbeiter an der Universität Freiburg; 2014 Promotion; seit Oktober 2014 Referendariat OLG-Bezirk Nürnberg.

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