Das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Veranstaltung: Deutsches und Europäisches Kapitalmarktrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu den ältesten Formen anlegerschädigender Praktiken gehört die Manipulation von Börsenkursen. Einer der ersten Fälle ergab sich im Jahre 1814 in England. Unter der Führung eines Herrn de Berenger verbreiteten in Militäruniform verkleidete Personen die unwahre Nachricht vom Ableben Napoleons. Kurz darauf zogen die Börsenkurse stark an, da mit einem schnellen Ende des Krieges gerechnet wurde. De Berenger und seine Komplizen konnten so ihre Wertpapierbestände mit großem Gewinn abstoßen. Nachdem sich die Unrichtigkeit dieser Nachricht herausstellte, kehrten die Kurse alsbald auf ihr ursprüngliches Niveau zurück. Diese Möglichkeit der Einflussnahme lässt sich auch heute noch, natürlich mit den gegenwärtigen Mitteln der Informationsverbreitung, beobachten. Gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung manipulativer Verhaltensweisen bestehen in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts. Der 1884 geschaffene Art. 249d ADHGB wurde 1896 als Paragraph 75 Abs. 1 in das Börsengesetz übernommen und stellte betrügerische Beeinflussung von Börsenkursen erstmals unter Strafe. Trotz Modifizierungen im Laufe der Zeit blieb die Vorschrift im Kern unverändert, zuletzt im § 88 BörsG. Die in den vergangenen Jahren starke Zunahme börsennotierter Unternehmen, die schlechte Vorbereitung von Börsengängen und gleichzeitig ansteigende Anzahl an Manipulationsversuchen ließen auch die Zahl der Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang steigen. Unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes zeigten sich schnell Defizite in der bestehenden Regelung. Des Weiteren verlangt die Tendenz der zunehmenden Internationalisierung von Finanzmärkten und Wertpapiergeschäften im Zusammenhang mit einer Richtlinie der Europäischen Union die Notwendigkeit einer Anpassung der deutschen Normen an diese Standards sowie an Erfordernisse der Praxis, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Finanzmärkte zu stärken. Ziel dieses Arbeitspapiers ist es, Neuerungen des Gesetzgebers auf dem Gebiet der Markt- und Preismanipulation gemäß dem 4. FinFöG, insbesondere im Hinblick auf wirksamen Anlegerschutz vor Kursmanipulation und europäischer Anpassung zu untersuchen. Die dem Themenbereich verwandten Punkte Insiderhandel, Spekulation und Ad-hoc Mitteilungen sollen nur abgegrenzt, jedoch nicht weiter behandelt werden, sie sind Gegenstand anderer Arbeitspapiere.