Das Vergaberecht zwischen öffentlichem und privatem Recht.
Autor: | Rainer Regler |
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EAN: | 9783428523337 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 22.09.2010 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Auftragsvergabe Privatisierung Vergaberechtsdogmatik Öffentliche Auftragsvergabe |
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Die vorliegende Publikation ist konsequent als rechtssystematische Grundlagenarbeit angelegt und gliedert sich in drei Kapitel: Im 1. Kapitel befasst sich der Autor mit der Entwicklung des vergaberechtlichen Rechtssystems unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Beeinflussung und der Verwobenheit mit wirtschaftlichen und vielfältigen politischen Zielsetzungen. Das 2. Kapitel beleuchtet das Verhältnis von 'öffentlicher Auftragsvergabe und Privatisierung' und zwar im Wesentlichen auf zweierlei Weise: Rainer Regler untersucht zum einen, ob sich die staatliche Beschaffung im Wege der Vergabe öffentlicher Aufträge als Privatisierungsvorgang begreifen lässt, zum anderen, ob die verschiedenartigen Privatisierungsvorgänge und -gestaltungen die Anwendbarkeit des Vergaberechtsregimes bedingen. Das 3. Kapitel, 'Das Vergaberechtsverhältnis', bildet den Hauptteil der Abhandlung und hat das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zum Gegenstand. Der hier etablierte Begriff 'Vergaberechtsverhältnis' meint das Beschaffungsverfahren von der Beschaffungsentscheidung bis zur Erteilung des Zuschlags. Der Autor beantwortet die Grundsatzfrage nach der Stellung des Vergaberechts zwischen dem Rechtsregime des öffentlichen und dem des privaten Rechts. Im Anschluss daran wird untersucht, ob und ggf. wie das Vergaberechtsverhältnis klassischen verwaltungsrechtlichen Disziplinen zuzuordnen ist. Auf diesen Grundlagen wird die öffentliche Auftragsvergabe in das System der öffentlichen und staatlichen Aufgaben und in die Kategorien des Verwaltungshandelns eingeordnet. Geschlossen wird mit einer Betrachtung der Rechtsfolgen der festgestellten Qualifikation im Hinblick auf die Verfahrensgestaltung, wobei der Schwerpunkt auf den grundrechtlichen Verfahrensstandards liegt.