Das Verhältnis zwischen Einspeisewilligem und Gasnetzbetreiber bei der Direkteinspeisung von Biogas in das Erdgasnetz nach der Novellierung der GasNZV und des EEG 2009

Masterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,0, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Masterstudiengang Umweltrecht, Schwerpunkt Energierecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nutzung von Biomasse in Biogasanlagen erlebt zurzeit einen Boom. In Deutschland sind seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dessen Novellierung in 2004 in erheblichem Umfang Biogasanlagen errichtet worden. Nach europäischen Vorgaben sollen erneuerbare Energien bis 2020 insgesamt einen Anteil von 20 % bei der Deckung des Bruttoinlandsverbrauchs haben und der Anteil der Biomasse an der Energieerzeugung verdoppelt werden.1 Die Strategie der Bundesregierung sieht dagegen eine Verdreifachung der Biomassenutzung vor.2 Das Bundeskabinett hat dementsprechend im August 2007 auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg ein ambitioniertes Energie- und Umweltprogramm beschlossen. Bis zum Jahr 2030 könnte demnach in Deutschland ein Biogaspotenzial erschlossen werden, das 10 % des derzeitigen Erdgasverbrauchs entspricht. Bis zum Jahr 2020 sollen bereits 6 % erreicht werden.3 Der Einsatz von Biogas fand und findet bisher überwiegend in ländlichen Blockheizkraftwerken (BHKW) statt. Das Biogas wird am Ort seiner Herstellung direkt energetisch zu Strom und Wärme umgewandelt. Hierbei ist allerdings problematisch, dass die zumeist geringe Besiedlungsdichte in der Umgebung landwirtschaftlicher Betriebe keine ausreichende Nutzung der Abwärme bei der Stromerzeugung aus Biogas ermöglicht. Die Biogaseinspeisung ermöglicht neben der Stromerzeugung aus Biogas eine effektive Wärmenutzung. Denn durch die Einspeisung und den Transport von zu Erdgasqualität aufbereiteten Biogases über das Gasleitungsnetz kann das im ländlichen Raum hergestellte Biogas direkt in städtischen Gebieten zur dezentralen Strom- und Wärmeversorgung eingesetzt werden.