Das Vermögensgesetz - Restitution im Zeitenwandel

Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in Privatvermögen, zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke - zunächst vergeblich - zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine Lösung dieser Fragen im 'Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen': Im Grundsatz sollte Rückgabe vor Entschädigung gehen, gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen - ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren abgeschlossen, somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde tatsächlich 'wieder gutgemacht'? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe, die Entwicklung und die Herausforderungen, denen das Gesetz in der Praxis begegnete.