Das Verschwindenlassen von Personen in der Rechtsprechung internationaler Menschenrechtsgerichtshöfe.

Das Verschwindenlassen von Personen ist wohl eines der grausamsten Menschenrechtsverbrechen der Neuzeit und zugleich das unbekannteste. Unter dem Verschwindenlassen versteht man jede Freiheitsentziehung durch Staatsbedienstete oder andere Personen, die mit Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, den Freiheitsentzug anzuerkennen und über den Verbleib des Opfers Auskunft zu geben. Oftmals endet das Verschwindenlassen für die betroffene Person mit dem Tod, ohne dass jemals ein Leichnam gefunden wird und die Angehörigen Gewissheit über das Schicksal des Opfers erhalten. Die Arbeit vergleicht die rasch anwachsende Judikatur des Inter-Amerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diesem Verbrechen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beweislastverteilung. Zudem wird der Beitrag der Gerichtshöfe zur Aufarbeitung, Verfolgung und Verhinderung des Verschwindenlassens, insbesondere am Beispiel Perus, untersucht.

Nina Schniederjahn studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Von 2010 bis 2012 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Völkerrecht der Universität Erlangen-Nürnberg tätig, anschließend zwei Jahre am Lehrstuhl für Völkerrecht der Universität Potsdam. Ein Forschungsaufenthalt führte sie nach Peru. Das Referendariat absolvierte sie am Kammergericht in Berlin und verbrachte ihre Wahlstation an der Deutschen Botschaft in Buenos Aires. Seit 2016 ist sie Richterin in Braunschweig.