Das Zieldreieck des deutschen Energierechts

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Technische Universität Kaiserslautern, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Berücksichtigung der drei Grundziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit bei allen energiewirtschaftlichen Entscheidungen hat nicht nur zu einer zuverlässigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft in Deutschland geführt, sondern war zugleich eine der wichtigsten Vorraussetzungen dafür, dass sich die Volkswirtschaft in der Vergangenheit positiv entwickelt hat. Seit wenigen Jahren vollzieht sich in der deutschen Energiepolitik ein grundlegender Wandel, der dadurch charakterisiert ist, dass neue energiepolitische Grundforderungen in den Vordergrund rücken: Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas, Schutz des Klimas. In letzter Zeit wurden auf energiepolitischem Gebiet grundlegende neue Festlegungen getroffen, um die drei Ziele des Energierechts (Wirtschaftlichkeit/ Wettbewerb, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit) bestens zu verwirklichen: Ein neues Energiewirtschaftsgesetz, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien mit Hilfe der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Aufnahme des Handels mit Zertifikaten zur CO²-Emissionsberechtigung, Verabschiedung eines Energieforschungsprogramm oder auch eine Studie zu Auswirkungen der verstärkten Netzeinspeisung von elektrischer Energie aus Windenergieanlagen sind Beispiele für neue energiepolitische Maßnahmen.1 Innerhalb dieser Seminararbeit werden folgende Fragen untersucht: Mit welchen Mitteln fördert die deutsche Bundesregierung die drei Ziele des Energierechts? Welche Auswirkungen haben die gewählten Mittel auf die Erfüllung der Ziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit? Welche Auswirkungen haben einzelne Gesetze für den Energiemarkt? Schließt die Erfüllung eines Zieles die Erfüllung der beiden anderen Ziele aus? Die Seminararbeit beginnt mit der ausführlichen Beschreibung der drei Ziele des Energierechts. Im Hauptteil werden das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz und der Ausstieg aus der Kernenergie in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die drei Ziele sowie ihre Auswirkungen auf den Energiemarkt näher betrachtet und beschrieben.

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