Das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Darf man Abbildungen prominenter Personen zu Werbezwecken nutzen?
Autor: | Schuller, Erika |
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EAN: | 9783668954885 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 10.07.2019 |
Untertitel: | Vergleichende Fallstudie zu den Fällen Oskar Lafontaine, Joschka Fischer und Gustl Mollath |
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Fallstudie aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist eine fallbezogene Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dessen Funktion als Abwehrrecht gegenüber den Medien, wobei ein besonderer Fokus auf der Problematik des Spannungsfeldes einer Güterabwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, sowie den Persönlichkeitsrechten, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG, einzelner Individuen, liegt. Um solch eine komparative Abwägung vornehmen zu können ist es zunächst von Nöten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Hinblick auf die Entstehung, die Schutzbereiche sowie die Eingriffe und Schranken darzustellen. Die Arbeit konzentriert sich auf die argumentative Analyse der Prozessurteile der Fällen Lafontaine sowie dem Fall Mollath. Wobei das Kernstück der vorliegenden Arbeit bewusst die Auseinandersetzung mit dem Fall zwischen Gustl Mollath und dem Unternehmen Sixt darstellt, der in der gesamten Medienlandschaft zu kontroversen Diskussionen in Bezug auf Rechtmäßigkeit und Moral führte. Durch die zunehmende Medialisierung unserer Umwelt werden Rezipienten Tag für Tag mit neuen Medienangeboten und deren Inhalten konfrontiert. Die Diversität der Inhalte und Angebotsträger fördert für Medienschaffenden somit nicht nur einen stetig wachsenden Innovations- und Leistungsdruck, sondern auch einen erbitterten Konkurrenzkampf um die Aufmerksamkeit und die Gunst des Zuschauers zutage, der sich auch in der Wahl der Werbebotschaften und Inhalte niederschlägt. Diese Marktaggressivität präsentiert sich deshalb nicht selten in Form von Werbeerzeugnissen, die den persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Person des öffentlichen Lebens tangieren oder gar verletzen.