Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot nach Art. 340-340c OR

Nachvertraglichen Konkurrenzverboten kommt in der Praxis in verschiedenen Bereichen, ganz besonders im Arbeitsrecht, grosse Bedeutung zu. Mit arbeitsvertraglichen Konkurrenzverboten, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wirkungen entfalten sollen, sind mannigfache Probleme verbunden, stehen solche Verbote doch in einem Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des (vormaligen) Arbeitgebers am Schutz seiner Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse einerseits und den Interessen des Arbeitnehmers an seinem wirtschaftlichen Fortkommen andererseits. Die vorliegende Arbeit deckt die Lücken und Schwachstellen der schweizerischen Regelung auf und erarbeitet Lösungsvorschläge zur Entschärfung des Spannungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie ist sowohl aus praktischer wie auch aus gesetzgeberischer Hinsicht von grosser Bedeutung. Die Ausführungen sind daher nicht nur für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant, sondern auch für Rechtsanwälte, Richter und Politiker.