Das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Wie die seiner deutschen Vorgängerregelung wurde die Schaffung des in Art. 15 der Richtlinie (EU) 2019/790 geregelten europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger von einer intensiven Debatte begleitet. Der Gesetzgeber intendierte damit insbesondere den Erhalt der Tragfähigkeit des Verlagswesens sowie die Steigerung der wirtschaftlichen Attraktivität der Erzeugung qualitätsjournalistischer Presseprodukte. Die in dieser Arbeit durchgeführte Untersuchung der Regelung erfolgt in Anbetracht dessen aus ökonomischer Perspektive. In ihrem Mittelpunkt steht die Bewertung der ökonomischen Rechtfertigung der Implementierung des europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger.