Das europäische Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den sozialen Sektor der Bundesrepublik Deutschland

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit zum Thema 'Das europäische Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den sozialen Sektor der Bundesrepublik Deutschland' beginnt mit der Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland nach Erscheinen der Richtlinie 92/50 EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (im Folgenden Rl. 92/50 EWG). Die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie mit dem Ziel den europäischen Binnenmarkt sukzessive zu verwirklichen, fällt in der Bundesrep. Deutschland nicht ganz leicht, da sich die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Dienstleitungsaufträge kaskadenartig durch Kartell- und Haushaltsgesetze sowie durch die Verdingungsordnungen ziehen. Ferner trifft man oft die Vermutung an, dass die Dienstleistungen, welche im Kinder-, Jugend-, und Altenhilfebereich der Kommunen ausgeschrieben werden, nicht den internationalen Bestimmungen über die Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge unterliegen. Dies ist natürlich falsch, denn auch die Kommunen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne der Rl 92/50 EWG Artikel 1 Buchstabe b . Ein weiteres Problem des deutschen Vergaberechts ist nach Einführung der neuen Gesetzgebungen die Zweiteilung des Vergaberechts. So gibt es einerseits die nationalen Ausschreibungen nach § 55 BHO (Öffentliche Ausschreibung) und andererseits bei Auftragsvolumina im Dienstleistungsbereich von 200.000 Euro und mehr die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (folgend GWB). In meinen Ausführungen werde ich auf diese Voraussetzungen eingehen. Weiterhin werde ich das Vergabeverfahren nach dem GWB mit seinen Variablen versuchen graphisch aufzubereiten. Den Bezug des Themas zum sozialen Sektor werde ich Anschließend in Stellungnahmen herstellen. Die Stellungnahmen sollen als objektive Anwendung der bestehenden Gesetzgebung betrachtet werden. Bezüge zu den Verbänden der freien Wohlfahrt sind keineswegs eine inhaltliche Kritik ihrer Arbeit, sondern die Analyse der bestehenden Rechtsprechung. [...]