Das geldpolitische Instrumentarium der Europäischen Zentralbank
Autor: | Kuthe, Thomas |
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EAN: | 9783656877332 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 30.04.2015 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,3, Hochschule Harz - Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Vorraussetzung für die Schaffung und Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) war der Maastricher Vertrag, der am 1. November 1993 in Kraft trat, nachdem er von allen elf Mitgliedstaaten ratifiziert wurden war. Kerngedanke dieses Vertrages ist die Schaffung der Europäischen Währungsunion und die damit verbundene Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro, und die Gründung einer EZB. Mit dem Übergang in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 hat die EZB (am 1. Juni 1998 gegründet) alle im EG-Vertrag festgelegten Kompetenzen übernommen. Dieser Abschnitt markiert einen weiteren entscheidenden Punkt der europäischen Integration - die Einführung des Euro. Die bisher elf Teilnehmer der europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) haben damit ihre Souveränität im Bereich der Währungspolitik an die EZB abgetreten. Folglich spielt die EZB nun eine entscheidende Rolle in der Geld- und Währungspolitik. Das vorrangige Ziel der EZB bzw. des Europäischen Zentralbanken Systems(ESZB) ist es die Preisstabilität zu gewährleisten, gemäß Artikel 2 der Satzung des ESZB und der EZB. Das ESZB setzt sich aus den nationalen Zentralbanken der EU ¿ Mitgliedstaaten zusammen, wobei die EZB an der Spitze dieses Systems steht. Weiterhin unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik, soweit dieses ohne die Preisstabilität zu gefährden, möglich ist. Bei der Verwirklichung ihrer Ziele handelt das ESZB nach dem Grundssatz der freien Marktwirtschaft, um einen effizienten Rohstoffeinsatz zu fördern. ¿Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in Artikel 3 der ESZB - Satzung festgelegt diese Aufgaben bestehen darin: -die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, -Devisengeschäfte durchzuführen, -die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden -Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten, -das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, -und zur Reibungslosen Durchführung der von den Zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen.¿ Die Garantierung der Geldwertstabilität des Euro durch das ESZB wurden vom Europäischen Rat und den Staats ¿ und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in dem EG ¿ Vertrag und im EU ¿ Vertrag durch Festlegung bestimmter Bedingungen abgesichert. Dies ist die Vorraussetzung für eine erfolgreiche Geld- und Kreditpolitik in Europa.