Das menschenrechtliche Prinzip des Non-Refoulement vor den Vertragsorganen der Vereinten Nationen.

Die Vertragsorgane der Vereinten Nationen können durch die Abstimmung ihrer Praxis Rechtssicherheit schaffen, und zwar sowohl für Betroffene als auch für die Vertragsstaaten. Durch den ständigen Dialog mit den Vertragsstaaten, die Beeinflussung der Vertragsorgane untereinander und das Aufgreifen der Praxis durch andere internationale Akteure lässt sich Gewohnheitsrecht identifizieren. Dabei ist das menschenrechtliche Prinzip des Non-Refoulement besonders geeignet, dieses Potenzial der Vertragsorgane zu veranschaulichen. Hierbei handelt es sich um ein Rechtsprinzip, das zwar dem Grunde nach allgemein anerkannt ist, dessen Reichweite im Detail jedoch kontinuierlich umstritten ist. Erstmals wird ein umfassender Überblick über die gesamte Praxis der Vertragsorgane zum Prinzip des Non-Refoulement gegeben. Es wird gezeigt, wie sich die Vertragsorgane sowohl auf prozessualer Ebene als auch bei der Bestimmung des materiellen Schutzbereichs von Refoulementverboten einander annähern.

Greta Reeh is a senior researcher and head of the Research Academy Department at the Institute for Climate Protection, Energy and Mobility (IKEM, Berlin), where she is responsible for publications such as the cllimate law journal Klima und Recht (KlimR). Her dissertation was developed while working as an assistant to former committee member Prof. Dr. Andreas Zimmermann at the United Nations Human Rights Committee, as well as at the Human Rights Center at the University of Potsdam.