Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht

Der Kompass gibt einen schnellen Überblick, was Finanzvermittler in Zukunft zu beachten haben und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes regelt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung ab 2013 die Finanzberatung und -vermittlung völlig neu. Dabei werden sowohl Vorgaben zum Berufszugang und der Berufsausübung als auch zu Informationspflichten und Haftung berücksichtigt.Der Kompass gibt hier einen schnellen Überblick, was Finanzvermittler in Zukunft zu beachten haben und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.DIE IDEALE MITARBEITERINFORMATION!Als Broschüre zur Weitergabe an Ihre Mitarbeiter bietet Ihnen kaum ein anderes Medium so gehaltvolle Informationen zu einem attraktiven Preis.Damit erzielen Sie einen optimalen Effekt und hinterlassen einen bleibenden Eindruck.Bereits ab einer Auflage von 500 Exemplaren können Sie den Ratgeber mit Ihrem eigenen Umschlag gestalten. Wir beraten Sie gerne über weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns.

Dr. jur. Carlo H. Borggreve war nach Funktionen in Landes- und Bundesministerien über viele Jahre als leitender Jurist und Finanzmanager für die Montan- und Versicherungswirtschaft tätig. Er ist Rechtsanwalt und Gründer der Wirtschaftskanzlei BORGGREVE LAW mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschafts-, Steuer- und Stiftungsrecht sowie Lehrbeauftragter an der RFH Köln. Zudem ist er Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht sowie zum Vermittlerrecht.