Das neue SGB XII - Die Reform der Sozialhilfe und deren Folgen für die Betroffenen

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats, am 27.12.2003 das neue SGB XII ¿ die Reform des Sozialhilferechts, erlassen. Ich habe mich für die Aufarbeitung dieses Themas im Rahmen meiner Diplomarbeit entschieden, da ich mir in meiner zukünftigen Tätigkeit als Sozialarbeiter, ohne einen sicheren Umgang mit den Fürsorgeleistungen unseres Sozialstaats zu kennen, keine qualitativ gute Arbeit vorstellen kann. Dafür ist diese Ausarbeitung, gerade im Hinblick auf die Änderungen unseres Fürsorgesystems und insbesondere des Sozialhilferechts, prädestiniert. Natürlich war es nicht möglich, die gesamten Änderungen, die im Rahmen der ¿Agenda 2010¿ der Bundesregierung durch das so genannte ¿Harz IV¿ Paket geschaffen wurden, mit einzubeziehen. Trotzdem habe ich versucht, dort wo es unablässig bzw. nötig war, Verbindungen aufzuzeigen und Folgen zu illustrieren. Dem interessierten Leser, aber auch dem Anwender in der Praxis sei hiermit ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Änderungen des Sozialhilferechts, dem neuen SGB XII als unabdingbar anzusehen, sondern sich auch mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt, dem SGB II auseinanderzusetzen. Dieses Gesetz wird für die Praxis der Sozialarbeit mindestens ebenso weit reichende Folgen haben, wie die Reform des Sozialhilferechts. Nebenbei bemerkt, ist das SGB II ja sogar als ein Teil des bisherigen BSHG anzusehen, indem es eine eigenständige Regelung der Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige schafft. Das noch etliche Ungereimtheiten bestehen und es handwerkliche Fehler in der Schaffung beider Gesetze gegeben hat, ist wohl niemanden der sich damit beschäftigt hat, verborgen geblieben. Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, wie ich in meiner Arbeit aufdecken werde. Diese werden noch aufgearbeitet und berichtigt werden müssen, jedenfalls dann, wenn das SGB II und damit auch das SGB XII zum 1. Januar 2005 als ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Gesetzespaket in Kraft treten sollen. Gerade deswegen, und auch das möchte ich betonen, kann das Sozialhilferecht mit dem neuen SGB XII nur dann eine starke Stütze im System der Fürsorgeleistungen der BRD bleiben, wenn alle die damit in Berührung kommen die Schwächen erkennen, und gegen diese vorgehen werden. Unsere Verfassung bietet uns hierfür die nötige Unterstützung.

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