Das neue Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)

Zum Werk Ziel des neuen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ist es, allen Vertragsbeteiligten früher, einfacher und schneller Rechts- und Planungssicherheit zu verschaffen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Der Gesetzgeber hat dazu insbes. folgende neue Instrumente eingeführt:die Statusfeststellung in Dreiecksverhältnissen,die Gruppenfeststellung,die Prognoseentscheidung unddie mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren.Die Neuerscheinung stellt leicht verständlich vor, für welche Sachverhalte die neuen Instrumente geeignet sind und welche Ziele damit schnell erreicht werden können. Vorteile auf einen Blickneues und bisheriges Feststellungsverfahren im vergleichenden Blickzahlreiche PraxistippsBerücksichtigung auch von neuen Erwerbsformen Zielgruppe Für Arbeits- und Sozialgerichte, für Rechtsanwaltschaft und Fachanwaltschaft für Arbeits- und Sozialrecht sowie für alle beratenden Berufe im Renten und Steuerrecht.

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