Das subjektive System der Geschäftsführung ohne Auftrag
Autor: | Johannes Meier |
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EAN: | 9783161564475 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 01.06.2019 |
Untertitel: | Die §§ 677-686 BGB im Lichte der zweigliedrigen subjektiven Theorie |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Ausgleich Geschäftsbesorgung GoA gesetzliche Schuldverhältnisse |
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Die Doktrin der echten Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677-686 BGB) beschäftigt die deutsche Zivilrechtswissenschaft seit mehr als hundert Jahren. Unzählige Arbeiten wurden diesem Thema gewidmet und vermochten es nicht, gänzlich Ruhe und Rechtsfrieden in dieses Institut des Bürgerlichen Rechts zu bringen. Sein Anwendungsbereich wird bis heute als zu weitgehend, zu konturlos empfunden. Dies ermöglichte der Rechtsprechung seit jeher auf die Geschäftsführung ohne Auftrag immer dann zu verweisen, wenn ein vermögensrechtlicher Ausgleich nach anderen Abwicklungssystemen nicht gelang. Zum Überlaufen brachte das Maß schließlich die von der Rechtsprechung propagierte Auffassung, die nach §§ 134, 138 BGB nichtigen Verträge grundsätzlich auch den Bestimmungen der §§ 677 ff. BGB zu unterwerfen. Johannes Meier versucht einen Neustart, indem er die maßgebenden Momente bei der Geschäftsbesorgung durch den Geschäftsherrn in den Blick nimmt und die §§ 677-686 BGB im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen (§§ 812 ff., 985 ff., 823 ff. BGB) abstimmt.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; 2016 Erste Juristische Prüfung; 2018 Promotion; derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung (Anglo-Amerikanische Abteilung) und am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) der Philipps-Universität Marburg und Rechtsreferendar beim OLG Frankfurt am Main.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; 2016 Erste Juristische Prüfung; 2018 Promotion; derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung (Anglo-Amerikanische Abteilung) und am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) der Philipps-Universität Marburg und Rechtsreferendar beim OLG Frankfurt am Main.