Das wirtschaftspolitische Instrumentarium der EU-Integrationspolitik und seine WTO-Konformität

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Freie Universität Berlin (Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsgeschichte), Veranstaltung: Wirtschaftspolitisches Seminar: Außenwirkungen europäischer Integrationspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgabe der Integrationspolitik der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Wirtschaftsintegration ist es nach Art. 131 EGV eine harmonische Entwicklung des Welthandels, eine schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr, sowie den Abbau von Zollschranken zu verfolgen. Wichtigstes multilaterales Verhandlungsforum für die Weltmarktintegrationspolitik der Europäischen Union (EU) ist dabei die Welthandelsorganisation (WTO). Hier verfolgt die EU Im Bereich des Marktzugangs sowohl offensive als auch defensive Interessen. Das defensive Interesse die EU-Produzenten in sensiblen Bereichen vor ausländischer Konkurrenz zu schützen mit gleichzeitiger Bestrebungen die Exporte zu steigern, führt zu Spannungen zwischen Schutz- und Liberalisierungsmaßnahmen. So drängte die EU bei den WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde einerseits auf Freihandelsregelungen bei Industriegütern und Dienstleistungen, wollte aber die Öffnung in sensiblen Sektoren wie z.B. Landwirtschaft weiter hinauszögern. Darüber hinaus ist von der EU ein verstärktes Integrationsbemühen außerhalb der WTO-Verhandlungen zu verzeichnen. Die Konsequenz ist eine Vielzahl von regionalen Abkommen, welche den WTO-Anforderungen genügen müssen. Die Grundsätze der WTO, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichtet haben, werden im Abschnitt 2 behandelt. Darauf folgt eine Darstellung der autonomen handelspolitischen Instrumentarien der EU, welche zum Schutze des gemeinsamen Marktes und als Ausgangspunkt der Verhandlungen innerhalb der WTO dienen. Im Abschnitt 4 werden dann die WTO-Konformitätsbemühungen der EU bezüglich der von ihr eingesetzten autonomen Maßnahmen und der vertraglichen Regionalintegration thematisiert. Bezüglich der WTO-Konformität wird im Rahmen dieser Arbeit fast ausschließlich auf die Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens der WTO (GATT) abgestellt. Die Kompetenzen im Bereich des Dienstleistungshandels und des geistigen Eigentums verbleiben weiterhin in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zur Unterzeichnung der entsprechenden WTO-Verträge (GATS, TRIPS) sind stets noch die Repräsentanten der einzelnen EU-Länder erforderlich.

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