Daseinsvorsorge und Infrastrukturgewährleistung.

Daseinsvorsorge und Infrastrukturgewährleistung durch den Staat sowie aktuelle Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechtsschutzes bilden den Themenkreis des vorliegenden Bandes. Er vereint die Vorträge und Podiumsbeiträge von Staatsrechtslehrern sowie Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsrichtern, die im Rahmen eines Symposiums zu Ehren von Willi Blümel zu seinem 80. Geburtstag an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gehalten wurden. Die Beiträge knüpfen an zentrale Gegenstände des wissenschaftlichen Wirkens von Willi Blümel an; neben seinen herausragenden Arbeiten zum Planungsrecht und zu anderen Themen des Verwaltungsrechts sind insbesondere seine Veröffentlichungen zur kommunalen Selbstverwaltung, zum Staatsorganisationsrecht und zum Rechtsschutz wegweisend. Zunächst wird die Rolle des Staates bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in den Blick genommen. Zum einen geht es um das Zusammenspiel von Staat und Markt in der Sozialen Marktwirtschaft, wobei die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise Anlass für Überlegungen zu einer Neujustierung sind. Zum anderen werden Reichweite und Verwirklichung der Daseinsvorsorge analysiert. Dabei wird insbesondere der zunehmende Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf diese Staatsaufgabe kritisch erörtert. In zwei weiteren Beiträgen steht die Infrastrukturgewährleistung durch Fach- und Gesamtplanung im Vordergrund. Bei der Fachplanung zeigt sich, da sie stets auch eine inhaltliche Mitgestaltung einschließt, dass der Staat sich nicht auf eine bloße Gewährleistung von Infrastruktureinrichtungen beschränken kann, sondern letztlich auch Erfüllungsverantwortung übernehmen muss. Was die von Willi Blümel angemahnte Notwendigkeit einer zunächst von der Bundesebene ausgehenden umfassenden und vorausschauenden Infrastrukturplanung anbetrifft, so wird erörtert, ob das nach der Föderalismusreform I verabschiedete neue Raumordnungsgesetz insoweit neue Perspektiven eröffnet. Den Band schließen Kurzbeiträge zu aktuellen Fragen des Rechtsschutzes in der Verfassungs- und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab. Fragen der normativen Reichweite des Art. 19 Abs. 4 GG und des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess werden ebenso erörtert wie beispielsweise die Aushöhlung des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung und die Tendenz einer Zurücknahme der Kontrolldichte im Verwaltungsprozess.

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