Daseinsvorsorge und Vergaberecht.

Überträgt die öffentliche Hand die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge auf Dritte, existiert ein Spannungsverhältnis zwischen der gemeinwohlorientierten Daseinsvorsorge und dem der Schaffung von Wettbewerb dienenden Vergaberecht. Es besteht die Gefahr eines reinen Preiswettbewerbs auf Kosten der Qualität und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge. Dieses Spannungsverhältnis kann aufgelöst werden, indem die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Leistungen der Daseinsvorsorge im Rahmen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden. Volker Schneiderhan untersucht die Anwendbarkeit des Vergaberechts in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, beispielsweise in der Abfall- und Abwasserbeseitigung. In-House-Vergabe und Dienstleistungskonzession erörtert er sektorübergreifend. Da die Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs besonderen Schwierigkeiten unterliegt und sich in diesem Bereich das beschriebene Spannungsverhältnis mustergültig darstellen lässt, liegt hier einer der Schwerpunkte der Arbeit.

Volker Schneiderhan, geboren 1974, Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Aix en Provence, 1999 Erwerb der Maîtrise en droit, 2001 Erstes Staatsexamen, 2003 Zweites Staatsexamen. Promotion bei Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Seit 2003 als Rechtsanwalt tätig (zunächst promotionsbegleitend, anschließend in Vollzeit).