Datenschutz und Universalsukzession bei Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz

Stefan Schröcker zeigt, dass das Datenschutzrecht die Abwicklung von Verschmelzungen weder blockieren noch grundlegend behindern kann und darf. Allerdings müssen die Anforderungen des Datenschutzrechts auch in den einzelnen Phasen einer Verschmelzung gleichsam beachtet und die Interessen der Beteiligten sowie der Betroffenen sorgsam gegeneinander abgewogen werden. Die Offenlegung personenbezogener Informationen ohne Einwilligung der Betroffenen muss die ultima ratio bleiben.

Dr. Stefan Schröcker promovierte bei Prof. Dr. Alexander Roßnagel am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Kassel. Er ist als Rechtsanwalt in der Konzernrechtsabteilung der BMW Group tätig.