Datenschutzrechtliche Klausuren und Fragestellungen begegnen nicht nur Studierenden der Rechtswissenschaften im entsprechenden Schwerpunktbereich. Der Schutz personenbezogener Daten kann genauso als Nebenfach in technischen Studiengängen, als Vertiefungsveranstaltung an verwaltungsinternen Hochschulen oder als Qualifizierungsleistung (z.B. Zertifizierung) privater Schulungsanbieter vorkommen.

Das Klausurtraining legt daher den Fokus auf das Systemverständnis. Anhand praxisnaher Einzelfälle in unterschiedlichen Aufgaben- und Klausurtypen werden unter anderem der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts, die Gewährleistung von Betroffenenrechten und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden behandelt. Die Fälle sind gleichermaßen in der privatwirtschaftlichen wie der behördlichen Datenverarbeitung angesiedelt. Vorangestellt ist eine ausführliche Einführung in die datenschutzrechtliche Fallbearbeitung.