De legibus ac Deo legislatore. Liber tertius. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Drittes Buch. Teil II

Im dritten Buch seiner rechtstheologischen Summe >De legibus ac Deo legislatore< aus dem Jahre 1612 begründet und entwickelt Francisco Suárez seine Konzeption der menschlichen Gesetze. Diese Theorie der leges humanae bildet ein konzeptionelles Zentrum der suárezischen Rechtslehre aus. Sowohl systematische als auch historische Gründe sprechen für diese zentrale Stellung der Theorie zur rechtlichen Ordnung von menschlicher Gesellschaft und Staat: Denn einerseits zwang die aus seiner praktischen Metaphysik sich ergebende Freiheitslehre den Conimbricenser Theologen zu einer neuzeitlichen Normativitätskonzeption; andererseits hatte nicht nur die Staatstheorie seit Niccolò Machiavelli und Jean Bodin, sondern auch die politische Praxis des 16. und frühen 17. Jahrhunderts gezeigt, dass die sich entwickelnden modernen Staatsgefüge zu einem säkularen Selbstverständnis drängten, gegen das Suárez seine theonome Rechts- und Staatstheorie in Stellung bringt.