Debt-Equity-Swaps im Spiegel bilanzieller Sanierungsinstrumente.

Der Debt-Equity-Swap gilt als ein besonders Erfolg versprechendes bilanzielles Sanierungsinstrument. Bei der praktischen Umsetzung ist der neuralgische Punkt die Frage der Bewertung von Einlageforderungen, die krisenbedingt unter ihrem Nennwert liegen. Nach wie vor ist umstritten, ob und gegebenenfalls wie gegen die Schuldnergesellschaft gerichtete Forderungen bei der Kapitalaufbringung zu bewerten sind. Die Analyse der Bewertungsfrage von Daniel Schillerwein ergibt, dass sich die gegen eine generelle Nennwertanrechnung erhobenen Einwände entkräften lassen. Allerdings hat der Gesetzgeber im KredReorgG und ESUG Regelungen zum Debt-Equity-Swap getroffen und sich hierbei an der bislang herrschenden Meinung zur Bewertungsfrage orientiert, wonach eine Forderungsbewertung erforderlich ist. Dieses gesetzgeberische Vorverständnis steht einer generellen Nennwertanrechnung de lege lata auch außerinsolvenzlich entgegen. Daher plädiert der Autor für eine gesetzliche Normierung der Nennwertanrechnung.

Dr. Daniel Schillerwein, geboren 1979, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Madrid. Nach dem ersten Staatsexsamen Tätigkeit als Lehrassistent im Zivilrecht sowie wissenschaftliche Mitarbeit am Institut für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Referendariat am Landgericht Freiburg. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen im Jahr 2010 anwaltliche Tätigkeit im Gesellschaftsrecht in Freiburg und Stuttgart. Die Promotion an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erfolgte Anfang 2014.