Deckung von Terrorrisiken durch den Staat und Privatversicherung bei Sach- und Vermögensschäden

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: gut, Universität zu Köln (Institut für Versicherungsrecht), Veranstaltung: Seminar im Versicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Besonders nach den verheerenden Terroranschlägen in den USA, die eine nie geahnte Schadensgröße erreichten, wurde die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, von neuer und brisanter Bedeutung. Auch vor den Ereignissen vom 11. September 2001 hat es terroristische Handlungen gegebenen. Das Risiko eines terroristischen Schadenseintrittes war daher für den Staat und die Versicherungsbranche kein Neuland. Nur die mögliche Höhe des Schadensausmaßes ist ein Novum, so dass Diskussion darüber besteht, ob die Versicherungswirtschaft oder der Staat terroristische Schäden abzudecken hat. Im Folgenden soll daher dargestellt werden, wer bislang für die aus terroristischen Handlungen erwachsenden Sach- und Vermögensschäden aufgekommen ist und sich unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Lastenverteilung an der Deckung dieser Verluste in Zukunft beteiligen sollte. Für die Regulierung kommen neben den Geschädigten und den Schädigenden, von denen jedoch selten etwas zu erlangen ist, besonders die Versicherungswirtschaft und der Staat in Betracht.