Der Abschluss des Arztvertrages durch einen minderjährigen Patienten.

Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind üblicherweise zwei Ebenen voneinander zu unterscheiden: der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff. Wurde die für die Gestattung des Eingriffs maßgebliche Einwilligungsfähigkeit schon vielfach thematisiert, fristet die Kompetenz zum Vertragsschluss ein stiefmütterliches Dasein. Die Arbeit möchte deshalb eben diesen Problemkreis näher beleuchten. Die zentrale Frage bildet hierbei, welche Schwierigkeiten die herkömmliche Differenzierung zwischen Einwilligungsfähigkeit und Vertragsschlusskompetenz für die Behandlung eines Minderjährigen mit sich bringt. Sind für erstere nach weit verbreiteter Meinung Einsichtsfähigkeit und Reife des Patienten entscheidend, richtet sich der Vertragsschluss nach der starren Altersgrenze der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für diese Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.

Marcel Reuter studied law at the Faculty of Law at Leipzig University. Following the first state examination he was research assistant from 2010 to 2015 for Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern, holding the chair of civil law, legal history and medical law at the Faculty of Law Leipzig. From 2013 to 2015 he completed his legal clerkship and passed the legal state examination (bar exam). After that he began working as a lawyer in a law firm, where his focus has been on medical law. Besides that he was associate professor for civil law at the University of Applied Sciences for public management and legal care in Bavaria. Since 2017 he is probationary judge for the Free State of Saxony.