Der Anspruch der Menge auf Teilhabe an der Herrschaft

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Rhetorik / Phonetik / Sprechwissenschaft, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Seminar für Allgemeine Rhetorik), Veranstaltung: Der Begriff des Politischen bei Platon und Aristoteles, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit ist im Rahmen des von Herrn Prof. Dr. Gert Ueding geleiteten Rhetorik-Hauptseminars 'Der Begriff des Politischen bei Platon und Aristoteles' entstanden. Dabei dient das von mir im Verlauf dieses Seminars gehaltene Referat zum Thema 'Die Kapitel sechs bis elf im dritten Buch der 'Politik' Aristoteles' als Grundlage'. Im Gegensatz zum Referat werden jedoch nicht alle Kapitel im gleichen Umfang behandelt, sondern der Schwerpunkt auf die Frage der Teilhabe der Menge an der Herrschaft gesetzt. Insofern hier nun nur ein kurzer Überblick über die Kapitel in deren Kontext die Fragestellung eingebettet ist. Zu Beginn des sechsten Kapitels steht eine Verfassungsdefinition. Im Anschluss daran bemerkt Aristoteles, dass eine gute Verfassung vorliegt, wenn das Gemeinwohl gewahrt wird und eine schlechte, entartete Verfassung, wenn der Herrscher nur den eigenen Nutzen im Sinn hat. Auf dieser Grundlage stellt er im siebten Kapitel ein Verfassungsschema von guten und entarteten Verfassungen auf. Auf der Seite der Guten nennt er dabei die Monarchie, die Aristokratie und die Politeia und auf der Seite der entarteten die Tyranis, die Oligarchie und die Demokratie. Im achten Kapitel erfolgt eine nähere Definition der entarteten Verfassungen, die jedoch für die weitere Thematik der Arbeit nicht von belang ist. Im neunten Kapitel illustriert Aristoteles anhand des Streits zwischen Anhängern der Oligarchie und Anhängern der Demokratie, welche Gründe vorgebracht werden, um den eigenen Anspruch auf Herrschaft zu legitimieren. Auch das zehnte Kapitel widmet sich der Thematik des Herrschaftsanspruchs. Da der Frage nach dem Recht zu Herrschen im Anschluss an diese Einleitung weiter nachgegangen wird, soll an dieser Stelle auf eine Wiedergabe der Argumente verzichtet werden. Schließlich stellt Aristoteles im elfen Kapitel das Summierungsprinzip vor, mit dessen Hilfe er die Teilhabe der Menge an der Herrschaft begründet. Auf der Vorstellung, den Einwänden und den Folgen dieses Prinzips wird der Schwerpunkt dieser Abhandlung liegen. Mit der Ankündigung, dass im nächsten Kapitel der Frage nach dem Anspruch zu herrschen nachgegangen wird und sich der Hauptteil mit der Behandlung des Summierungsprinzips beschäftigt, ist auch schon die grobe Gliederung der Arbeit gegeben. [...]

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