Der Aufbau einer föderalistischen Rundfunkstruktur in den neuen Ländern

Inhaltsangabe:Problemstellung: Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes bedeutete die komplette Übernahme des Institutionssystems der Bundesrepublik Deutschland. Was wie zu reformieren oder wie der Volksmund sagte „abzuwickeln“ war, wurde im Einigungsvertrag festgelegt. Dessen Artikel 36 verlangte die Liquidierung des zentralisierten DDR-Rundfunks und die Gründung von Landesrundfunkanstalten. Dieses Politikfeld gilt schon lange im Westen wegen der Macht der Publizistik als stark dem Einfluss der politischen Parteien ausgesetzt. Und weil die Medienpolitik eine der wenigen Domänen der Landespolitik ist, gilt dieser Bereich als Spielwiese der Landesfürsten. Der Einigungsvertrag wurde auf Seiten der DDR jedoch durch die Regierung Lothar de Maizières ausgehandelt und nicht durch die Landesregierungen der neuen Länder. Die Landtagswahlen fanden dort erst am 14. Oktober, knapp zwei Wochen nach dem Tag der Vereinigung, statt. Das institutionelle Vakuum, welches zunächst die SED und schließlich die vornehmlich aus Geistlichen bestehende Regierung der DDR hinterlassen hatten, füllten die Parteien auf Grund ihres organisatorischen Vorsprungs schnell aus, da sie als einzige - das gilt insbesondere für die „gewendeten“ Blockparteien - keine neuen Apparate zu implementieren brauchten. Haben die Parteien deshalb leichteres Spiel gehabt, die Diskussionen in Ostdeutschland während der Aufbauphase der neuen Rundfunkanstalten zu dominieren? Wieso sich die Regierungen der neuen Länder nicht darauf einigen konnten, sich mit einem gemeinsamen Staatsvertrag für die billigste aller Lösungen zu entscheiden, nämlich aus dem ehemaligen DDR-Rundfunk eine gemeinsame Anstalt zu machen und eine Vielzahl von populären Formaten und Sendungen wie „Ein Kessel Buntes“, „Elf 99“ oder das Jugendradio DT64 zu erhalten, wird in der Diplomarbeit nachgezeichnet. Dabei sind Tendenzen damaliger parteipolitischer Strukturen zu konstatieren, die etwa drei CDU-geführte Länder (Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt) den MDR gründen ließen. Aber nicht nur. Landsmannschaftliche Konkurrenz spielte ebenso eine bedeutende Rolle, allem voran die Angst der neuen Länder vor dem Koloss Berlin und seiner im Westen bereits existierenden Rundfunkanstalt. Umstände, die das damals ebenfalls CDU-regierte Mecklenburg-Vorpommern in die Hände des als links geltenden NDR trieben. Der durch die in Artikel 36 festgelegte Befristung entstandene Zeitdruck während der Neuordnung des ostdeutschen [...]