Der Aufsichtsrat in staatlichen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften.

Bund und Länder halten unmittelbar und mittelbar Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften in den Rechtsformen der AG und der GmbH. Ist in diesen Gesellschaften ein Aufsichtsrat zu bilden, stellt sich die Frage, welche besonderen Anforderungen sich aus dem öffentlichen Recht, insbesondere dem Demokratieprinzip, für die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben. Darüber hinaus ist die Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung von Bund oder Ländern gewählt oder entsandt werden, im Spannungsverhältnis zwischen privatem Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht zu bestimmen. Die Arbeit untersucht dazu unter anderem, wie der Pflichtenmaßstab der staatlichen Repräsentanten im Aufsichtsrat modifiziert wird, ob sie an Weisungen gebunden sind und wie die Verschwiegenheitspflicht mit dem besonderen Informationsinteresse des staatlichen Anteilseigners in Ausgleich zu bringen ist.

Jan Magnus Neudenberger studied law at the University of Passau from 2007 to 2013. After that, he worked at the Chair of Constitutional and Administrative Law, in particular Finance and Tax Law, of Professor Dr Rainer Wernsmann until 2017 while doing his doctorate degree. He completed his legal traineeship at the Oberlandesgericht Düsseldorf. Since 2020, Jan Magnus Neudenberger has been working as a lawyer.

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