Der Begriff Subsidiarität und dessen Reformierung im Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland ist im Bereich der Wohlfahrtspflege durch ein gesetzlich festgelegtes Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern gekennzeichnet. Dies wird als ¿duale Struktur¿ der Wohlfahrtspflege bezeichnet. Zwar basieren fast alle Wohlfahrtsstaaten der entwickelten Industriegesellschaften auf einer ¿mixed economy of welfare¿, also einem Neben- und Miteinander von öffentlichen und privaten Trägerorganisationen, allerdings ist das komplexe Gefüge von Zuständigkeitsverteilungen und wechselseitigen Inanspruchnahme nur in Deutschland zu finden. Der Begriff öffentliche Träger bezieht sich auf Behörden, Anstalten, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf der Basis von Gesetzen und der Organisationsgewalt der politischen Vertretungskörperschaften tätig werden.1 Unter der freien oder privaten Wohlfahrtspflege wird die Gesamtheit aller sozialen Hilfen verstanden, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden. Diese ist überwiegend in den sechs Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege organisiert. Dazu gehören die großen Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritas Verband, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Diese arbeiten in der ¿Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege¿ zusammen. Die freien Verbände sind durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive und Zielvorstellungen geprägt. Gemeinsam ist allen, dass sie unmittelbar an die Hilfsbereitschaft und an die Solidarität der Bevölkerung anknüpfen. Die freie Wohlfahrtspflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gesellschaftsordnung. Die Versorgung mit sozialen Einrichtungen und Diensten wird zu einem erheblichen Teil durch das Angebot dieser Verbände der freien Wohlfahrtspflege sichergestellt.