Der Beitrag der Jewish Claims Conference zur Entwicklung internationalen Rechts
Autor: | Katja Nündel |
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EAN: | 9783638299565 |
eBook Format: | ePUB/PDF |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 11.08.2004 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Beispiel Beitrag Claims Conference Entwicklung Jewish Rechts Restitutionsforderungen |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2 plus, Universität Leipzig (Simon-Dubnow-Institut), Veranstaltung: Restitutionsforderungen am jüdischen Beispiel, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt einen weltweiten Trend zur Entschädigung historischen Unrechts feststellt. Machtpolitik und 'Siegerjustiz' weichen immer häufiger einer Verständigung, wenn auch oft einer späten, mit den Opfern. Jüngstes Beispiel ist der Abschluss der Zwangsarbeiterentschädigung durch Deutschland. Ausgangspunkt dieser neueren Entwicklungen sind die Verhandlungen der Conference on Jewish Material Claims against Germany mit der Bundesrepublik Deutschland, welche 1952 mit dem Luxemburger Abkommen zur ersten Entschädigungsvereinbarung über historisches Unrecht zwischen einem völkerrechtlich anerkannten Staat und einer nicht-staatlichen Gruppe führten. Ein völkerrechtlicher Präzedenzfall! Die Claims Conference füllte zunächst sehr pragmatisch und innovativ die völkerrechtliche Lücke, die der Holocaust gerissen hatte. Das erste massenhafte Morden eines Staates an eigenen Bürgern, der erste Völkermord in einem Ausmaß, das den Verbleib des erbenlosen Eigentums zur diskutierten Frage machte. Die Claims Conference, ein Zusammenschluss verschiedener jüdischer Organisationen, erklärte sich selbst zur Nachlassverwalterin und Anwältin ermordeter jüdischer Bürger, und vertrat auf diese Weise auch die, die überlebt hatten.
Der Einfluss der Claims Conference auf die Weiterentwicklung des Völkerrechts wurde bisher kaum diskutiert. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Claims Conference über ihren eigenen Fall vielleicht hinaus weist, und inwiefern das jüdische Beispiel andere staatenlose Gruppen ermutigt hat, sich quasi-staatliche zu organisieren, um erlittenes Unrecht 'nachzuverhandeln'.