Der Besondere Teil der chinesischen Zivilrechtskodifikation

In der heutigen Zeit ist die Kodifikation des gesamten Zivilrechts eine Seltenheit. Nichtsdestotrotz hat sich der chinesische Gesetzgeber dieses Vorhabens angenommen und entschieden, das erste Bürgerliche Gesetzbuch in der Geschichte der Volksrepublik nach dem Vorbild des Pandektensystems innerhalb eines ambitionierten Zeitrahmens zu kodifizieren. Der Allgemeine Teil wurde als einzelnes Gesetz bereits am 15. März 2017 verabschiedet. Bis zum Jahre 2020 sollen die anderen Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches, namentlich das Sachenrecht, das Persönlichkeitsrecht, das Schuldrecht, das Ehe- und Familienrecht sowie das Erbrecht, kodifiziert werden. Ein erster Entwurf dieser fünf Bücher wurde im September 2018 vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses verkündet, ein zweiter Entwurf wurde Anfang 2019 veröffentlicht. Der vorliegende Sammelband nimmt Bezug auf diese beiden Entwürfe. Er setzt sich primär aus Beiträgen zusammen, welche im Rahmen der Alumnitagung des Chinesisch-Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft (CDIR) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vorgetragen wurden.

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Das chinesische Zivilgesetzbuch Yuanshi Bu

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