Der Bestandsschutz des Unterhaltsrechts der Beamten im Grundgesetz.

Können die Bezüge der Beamten gekürzt werden - die Grundbesoldung, das Weihnachtsgeld, die Zulagen, das Ruhegehalt? Eine sachliche Auseinandersetzung über die in den Medien derzeit lebhaft diskutierte Frage setzt eine ausreichende Kenntnis der Zweckbestimmung dieser Rechte und ihrer verfassungsrechtlichen Grundlagen voraus. Die vorliegende Arbeit gibt hierüber Auskunft. Sie zeigt die Bedeutung des Beamtenverhältnisses als Treueverhältnis nach Art. 33 Abs. 5 GG auf sowie der sich hieraus ergebenden Unterlassungs- und Handlungspflichten. Die Unterlassungspflichten verpflichten den Dienstherrn, alles zu unterlassen, was dem Beamten schadet. Die »hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums« in Art. 33 Abs. 5 haben nur klarstellende Bedeutung. Als Äquivalent für eigene Leistungen stehen die Unterhaltsrechte auch in voller Höhe unter dem Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG. Eingriffe in treurechtlich geschützte Rechte sind nur zur Abwehr einer existentiellen Notlage zulässig.

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