Der Beurteilungszeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Berücksichtigung nachträglicher Umstände.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird idealiter rechtmäßiger Weise ausgesprochen, weil der Kündigende alle Umstände des Sachverhalts kennt und richtig würdigt. Doch nicht selten gibt es die Situation, dass Umstände, die nach Ausspruch der Kündigung auftreten, eine eigene Relevanz entwickeln: Der Verdacht, der Grundlage der Kündigung war, stellt sich als falsch heraus. Die Krankheit, die die Kündigung auslöste, ist ausgeheilt. Der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, entschuldigt sich oder leugnet die Tat. Können solche Umstände bei der Rechtmäßigkeit der Kündigung eine Rolle spielen? Und wenn ja, auf welche Weise? Welche zeitlichen Grenzen gibt es für die Beurteilung der Kündigung? Diesen Desideraten widmet sich die Arbeit. Sie versucht, eine dogmatische Schneise zu schlagen, und zum einen zu begründen, welcher Zeitpunkt der überzeugende ist, zum anderen aber deutlich werden zu lassen, warum die Ausnahmen, die von Rechtsprechung und Literatur gemacht werden, viel zu weit geraten sind.

Stephan Schmidt studied law in Bochum with a specialisation in employment and social law. He passed his first legal state exam in 2018 as the valedictorian at the Legal Faculty of the Ruhr-University. From 2018 to 2020 he worked on his doctoral thesis in the field of employment law. Simultaneously, he was a research assistant at the Chair for Civil Law, German and European Employment and Social Law of Prof. Dr. Jacob Joussen. In autumn 2020 he started his legal traineeship in Essen.

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