Der Bildnisschutz im deutschen und französischen Zivilrecht

Abbildungen von Personen in Presse, Rundfunk und Internet sind aus der heutigen, visuell orientierten Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Gleichwohl ist deren Herstellung und Veröffentlichung nicht schrankenlos zulässig. Sowohl den Persönlichkeitsrechten der Abgebildeten als auch dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit muß Rechnung getragen werden. Im Zuge des europäischen Einigungsprozesses wird es darüber hinaus zunehmend wichtig, auch andere Rechtssysteme zu kennen. Frankreich als westlicher Nachbar liegt hierbei besonders nahe. Marcel Bartnik untersucht die dortige Rechtslage und stellt sie derjenigen in Deutschland thematisch geordnet gegenüber. Dabei werden neueste Entwicklungen und Tendenzen in beiden Ländern kritisch beleuchtet und Differenzen wie auch Gemeinsamkeiten herausgearbeitet.

Studium der Rechtswissenschaften und des französischen Rechts in Saarbrücken und Aix-en-Provence; 2000 D.E.A. Droit des Médias; 2003 Promotion; seit 2002 Referendariat.