Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzbuches für die lateinische Kirche ist 1983 ein neues kirchliches Vereinsrecht wirksam geworden, das sich vom Codex aus dem Jahr 1917 grundlegend unterscheidet. Welcher der neugeschaffenen vereinsrechtlichen Kategorien die bestehenden Verbände nun zugehören, ist häufig zweifelhaft. In der verbandlichen Praxis herrscht vielfach Rechtsunsicherheit. Der Autor schafft mit der vorliegenden Schrift für den Bereich der katholischen Jugendverbandsarbeit Abhilfe, indem er den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände im System des neuen kirchlichen Vereinsrechts verortet. Im ersten Teil der Arbeit, für den umfangreiches Archivmaterial ausgewertet wurde, zeichnet der Autor die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der verbandlichen Jugendarbeit im katholischen Raum nach. Anschließend arbeitet er das katholische Vereinsrecht der verschiedenen kirchenrechtlichen Epochen heraus. Besonderes Augenmerk gilt den für die Praxis bedeutsamen Fragen nach den Voraussetzungen für die Gründung kanonischer Vereine, den Möglichkeiten der Sonderqualifizierung, den Grundproblemen der Mitgliedschaft und vor allem den kirchenamtlichen Aufsichts- und Leitungsrechten. Im dritten Schritt wendet Reiner Tillmanns das jeweils einschlägige Vereinsrecht auf den BDKJ und seine Mitgliedsverbände an und gibt rechtliche Empfehlungen an die kirchenamtlichen und verbandlichen Leitungsstellen. Die Darstellung wird ergänzt durch einen Dokumentenband, der 61 Rechts- und Grundlagentexte zur katholischen Jugendverbandsarbeit vereint.

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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz Reiner Tillmanns, Frank Bätge, Eva-Maria Kremer, Christian Olthaus, Markus Thiel

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