Der Bundestag und die Nachrichtendienste - eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?

Im Jahre 2009 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die parlamentarische Kontrolle im nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereich des Bundes explizit im Grundgesetz zu verankern. Artikel 45d GG sieht seitdem die Einsetzung eines »Parlamentarischen Kontrollgremiums« vor. Die Untersuchung greift die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen dazu auf, stellt die Rechtslage vor und nach Implementierung dar und kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 45d GG eine insoweit neubestimmende Wirkung auf das Kontrollverhältnis von Bundestag und Bundesregierung nicht beigemessen werden kann. Im Hinblick auf die zunehmend problematische »Vernachrichtendienstlichung der Polizei« entfaltet Art. 45d GG gleichwohl rechtliche Wirksamkeit, die vor allem von rechtspolitischem Interesse sein dürfte, zumal die Norm dem Prinzip der »wehrhaften Demokratie« zugleich eine rechtlich bedeutsame Stärkung verliehen hat.

Marcel Hempel, Jahrgang 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. Zuvor absolvierte er das Studium der Rechtspflege an der heutigen Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim, an der er seit mehreren Jahren im Rahmen eines Lehrauftrages lehrt. Während seines rechtswissenschaftlichen Studiums arbeitete er zugleich als Rechtspfleger bei verschiedenen Gerichten und war zuletzt im Justizministerium in Hannover tätig. Gegenwärtig absolviert er sein Referendariat beim OLG Celle.

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