Der Bußgeldregress im Kapitalgesellschaftsrecht

Die Verhängung immer höherer Unternehmensgeldbußen rückt die Frage in den Blickpunkt, inwieweit der durch solche Geldbußen eingetretene Schaden auf die hierfür verantwortlich erachteten Organwalter abgewälzt werden kann. Eine höchstrichterliche Klärung dieser äußerst praxisrelevanten Thematik der gesellschaftsrechtlichen Innenhaftung steht noch aus. Der Autor stellt bei seiner Untersuchung die Erörterung der mit Geldbußen verfolgten Sanktionszwecke in den Vordergrund. Diese Zwecke sieht er bei einem Regress beeinträchtigt. Er ergänzt die Debatte dabei um den Gesichtspunkt einer verhaltenssteuernden Ausrichtung der Unternehmensgeldbuße auch auf die Anteilseigner eines Unternehmens. Im Ergebnis spricht sich der Autor gegen einen Regress aus.