Der Compliance-Beauftragte.

Thorben Klopp untersucht die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance-Beauftragten unter Beachtung wertpapierrechtlicher Besonderheiten. Aufgrund des Schutzzwecks von Compliance verneint der Autor eine Weisungsfreiheit des Compliance-Beauftragten in Abgrenzung von den gesetzlichen Beauftragten, um in der Folge einen Modus aufzuzeigen, wie der Compliance-Beauftragte mit aufgedeckten Rechtsverstößen umzugehen hat. Ablehnend diskutiert Klopp einen ausdrücklichen, ungeschriebenen oder analogen besonderen Kündigungsschutz des Compliance-Beauftragten, um in einem weiteren Schritt die Besonderheiten bei einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten sowie bei einer außerordentlichen Kündigung darzulegen. Schließlich wirft der Autor einen Blick auf das Verhältnis des Compliance-Beauftragten zum Betriebsrat, wobei die Inkompatibilität der beiden Funktionen festgestellt wird.

Geb. 1981 in Schleswig, Abitur 2001, Zivildienst; Jurastudium an der Justus-Liebig-Universität Gießen WS 2002/03 - SS 2007, Erstes Staatsexamen Juni 2007; 2003-2005 Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Jan Schapp), seit 2004 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker), Oktober 2007 - März 2010 wiss. Mitarb. ebendort; 2009 Dozent Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Gießen; seit April 2010 Rechtsreferendar am Hanseatischen OLG.